BANISO – Alltagshelfer unterstützen pflegebedürftige Personen bzw. Ihre Angehörigen beispielsweise bei der Bewältigung des Haushalts, Einkäufe oder andere Besorgungen zu erledigen, Begleitung zu Arztbesuchen oder nötigen Schreibarbeiten zu Händen der GKV etc. – im Rahmen des monatlichen, stundenweisen Entlastungsbetrages von 125 €, welcher nicht auf das Pflegegeld angerechnet wird und ab Pflegegrad 1 verfügbar ist. Der Zweck ist den Pflegebedürftigen möglichst lang in der Häuslichkeit belassen zu können und ihn bzw. den pflegenden Angehörigen im Alltag zu entlasten.

  • Betreuungsleistungen je 30 €/h.:  beispielsweise für 2-4h/Woche im wöchentlichen oder 14-tägigem Rhythmus Spazierengehen oder andere Aktivitäten wie Gespräche führen oder Karten spielen, ggf. Begleitung zu (Arzt)Terminen
  • Entlastungsleistungen je 25,00 €/h: beispielsweise 1-2h/Woche z.B. Reinigung der Wohnung (wie Küche, Bad oder Böden), Einkaufen und andere Botengänge (bspw. Rezepte holen/einlösen)

Die erbrachten Leistungen sind steuerbefreit nach §4 Nr. 16 UStG.

(Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß §§45a-c SGB XI i. V. m. der PflBetrVO LSA) Unser Flyer zum Download (Stand 2021)

 

Neuerungen 2025
Die Pflegeleistungen werden um ca. 4,5 % erhöht: Das heißt, bspw. PG 2 erhält 599€ mtl. an  Pflegegeld, die Pflegehilfsmittel werden auf 42€/mtl. erhöht und der Entlastungsbetrag wird auf 131€/mtl. angehoben.
Weitere Informationen sind z.B. auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit, unter der Rubrik Pflege zu finden.

Wir vermitteln Ihnen auch gern einen Kontakt für Hausnotrufsysteme und Pflegehilfsmittel .Aufgrund Ihres Pflegegrades werden solche Leistungen meist vollständig über die Pflegekasse verrechnet. Ein Hausnotruf kann für Sie Ängste lindern, da Sie bei Notfällen nicht allein sind und einen Ansprechpartner über Knopfdruck haben. Gern lassen wir Ihnen dahingehend weiterführende Informationen  zukommen.

Weiterhin können wir einen starken Partner für Ihren Badumbau oder Treppenlift vermitteln.

BADUMBAU

TREPPENLIFT


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