Dienstleistungsvertrag

§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erbringung der nachstehenden im Detail bezeichneten Dienst¬leistung (z. B. Reinigungsservice, Kinderbetreuung, Tiersitting oder Hausmeisterservice): Reinigungsservice.
Wir möchten Sie daraufhin weisen, dass Sie die Möglichkeit haben, diese Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen nach §35a EStG anzusetzen und somit bis zu 20% sparen zu können.
(2) Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistung in eigener unternehmerischer Verantwortung. Zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung hat er die fachlichen Vorgaben des Auftraggebers zu beachten.
(3) Den Ort der Leistungserbringung vereinbaren die Vertragsparteien im Einzelnen einvernehmlich.
(4) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in regelmäßigen Abständen und auf Verlangen des Auftraggebers über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse.

§ 2 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen und Gegenstände bereitgestellt sowie alle erforderlichen Informationen mitgeteilt werden und der Auftragnehmer alle erforderlichen Zugangsberechtigungen erhält.

§ 3 Vergütung
(1) Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro Stunde á 60 Minuten eine im spezifischen Angebot vereinbarte Vergütung.
(2) Die Vergütung beinhaltet auch Reisekosten und sämtliche Auslagen des Auftragnehmers – sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde (siehe spezifisches Angebot).
(3) Die Abrechnung der tatsächlich geleisteten Stunden erfolgt im 15-Minutentakt und ist zum Monatsende auf der Rechnung mit 14-tägigem Zahlungsziel ersichtlich.
(4) Die Vergütung erfolgt durch Überweisung auf folgendes Konto des Auftragnehmers:
Kontoinhaber: Nadine Hübner
Kreditinstitut: Commerzbank AG
IBAN: DE79 8104 0000 0301 2143 00
BIC: COBADEFFXXX
(5) Für die Versteuerung der Vergütung und die Abführung sonstiger Abgaben oder Versicherungsbeiträge im Zusammenhang mit der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

§ 4 Schweigepflicht, Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftrag-geber entbindet ihn von dieser Schweigepflicht. Diese Schweigepflicht gilt auch über das Vertragsende hinaus.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht befugt, ihm anvertraute oder im Rahmen der Auftragsausführung bekannt gewordene personenbezogene Daten zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Bei Einschaltung Dritter hat der Auftragnehmer deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.

§ 5 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Auftraggeber zurückzugeben.

§ 6 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Termine, welche der Auftraggeber weniger als 24 Stunden vorher absagt, sind mit 50 % des vereinbarten Stundensatzes zu tragen.

§ 7 Verschiedenes
(1) Ein Arbeitsverhältnis wird durch diesen Vertrag nicht begründet.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Bestimmung soll vielmehr rückwirkend durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und in ihrem Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Dieses Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts.